Neue Corona-Verordnung Sport

Die, ab 1. Juli 2020 gültige, „Corona-Verordnung Sport“ ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen „Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport“.

Mit dieser Verordnung sind weitere wesentliche Lockerungen verbunden, die uns erlauben, den kompletten Sportbetrieb beim ASV Schlichten ab nächster Woche wieder aufzunehmen.

Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Juli 2020 kurz zusammengefasst:

  • In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern durchgeführt werden.
  • Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
  • Bei Sportarten/Gruppen, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (bspw. Ringen, Tanzen …), sind in jedem Training bzw. jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind unter bestimmten Voraussetzungen auch im Breitensport in allen Sportarten wieder zulässig.
  • Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen bzw. Sportlern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in den Umkleiden und Duschen ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  • Die bisherigen Hygienevorschriften (Hände waschen/desinfizieren, Sportgeräte nach Gebrauch desinfizieren …) und Dokumentationspflichten (Anmeldung/Genehmigung der Sportgruppen, Führen und Übersenden von Teilnehmernachweisen an die Stadt Schorndorf …) sind weiterhin einzuhalten.
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