Trainingsbetrieb

Nachdem die Corona-Verordnung Sportstätten ab 2. Juni 2020 ihre Gültigkeit erlangt hat, wird auch der ASV Schlichten den Übungs- und Trainingsbetrieb in der Sporthalle des Bürgerzentrums Schlichten sowie im vereinseigenen Gymnastikraum unter strengen Auflagen nach den Pfingstferien wieder fortsetzen.

Einige Sportgruppen werden aber aufgrund der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen leider auch weiterhin noch pausieren müssen.

Die Auflagen stellen sich wie folgt dar:

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleibt weiter untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten, bei denen man sich im Raum bewegt, dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 m² zur Verfügung stehen.
  • Trainingseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 m² pro Person zur Verfügung steht. Eine Beschränkung auf zehn Personen besteht hier jedoch nicht.
  • Hochintensive Ausdauerbelastungen in geschlossenen Räumen sind untersagt.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Umkleiden und Duschräume bleiben gesperrt. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits zuhause umziehen. Toiletten können benutzt werden. Diese sind, falls sie die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht zulassen, zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Die öffentlichen und privaten Sportstätten müssen gewährleisten, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, insbesondere ausreichend Gelegenheiten zum Waschen der Hände und ausreichend Hygienemittel wie Seife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung stehen (alternativ Handdesinfektionsmittel). Außerdem muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
  • Benennung einer verantwortlichen Person (Übungsleiter/-in), die für die Einhaltung der Auflagen und Regeln im Rahmen der Übungseinheit verantwortlich ist.

Folgende Daten sind von der verantwortlichen Person (Übungsleiter/-in) für jede Übungseinheit zu erheben, für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen der Ortspolizeibehörde oder dem Gesundheitsamt auszuhändigen:

  1. Name und Vorname der Sportlerinnen/der Sportler,
  2. Datum sowie Beginn und Ende der Übungseinheit und
  3. Telefonnummer oder Adresse der Sportlerinnen und Sportler.

Die Sportlerinnen und Sportler dürfen die Übungseinheiten in den öffentlichen und privaten Sportstätten nur besuchen, wenn sie die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.

Bookmark the permalink.

Comments are closed.