ASV-Vereinsausflug 2021

Der diesjährige ASV-Vereinsausflug führt die Teilnehmer am Samstag, 11. September 2021,
nach Besigheim.

Nach einer Bahnfahrt erfolgt in Marbach am Neckar der Umstieg auf die „MS Weinkönigin“,
die uns im Rahmen einer zweistündigen Schifffahrt durch die idyllisch gelegenen
Felsengärten nach Besigheim bringt. In der historischen Altstadt, die durch zahlreiche
Fachwerkhäuser bekannt ist, besteht die Möglichkeit zu einem Stadtbummel. Anschließend
folgt eine Stadtführung, bevor es dann wieder zurück in Richtung Heimat geht. In Bad
Cannstatt wollen wir noch gemeinsam zu Abend essen und einen hoffentlich nicht zu
anstrengenden Tag mit einem tollen Programm in netter Atmosphäre ausklingen lassen.

Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Schorndorf. Die Kosten der
Teilnehmer für Fahrtkosten und die Stadtführung dürften ca. 20 Euro betragen.

Bleibt zu hoffen, dass der diesjährige Vereinsausflug gemäß der dann gültigen Corona-
Vorschriften auch wie geplant durchgeführt werden kann.

Verbindliche Anmeldungen nimmt der 1. Vorsitzende unter entgegen

Interesse am Kids-Fußball beim ASV?

Die Kids-Fußballgruppe des ASV Schlichten wurde durch das altersbedingte Ausscheiden einiger Sportlerinnen und Sportler etwas ausgedünnt. Zum Start der neuen Kids-Fußballsaison nach den Sommerferien könnte die Gruppe einige Neuzugänge vertragen. Der Übungsleiter Volker Ludl würde sich über Jungs und Mädels, die gerne Fußball spielen möchten, sehr freuen. Gespielt wird immer montags, in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, im Sommerhalbjahr auf dem Bolzplatz beim Spielplatz und im Winterhalbjahr in der Sporthalle des Bürgerzentrums Schlichten. Die Gruppeneinteilung ist von der Anzahl der Kids abhängig und erfolgt in der ersten Sportstunde nach den Sommerferien. Alle interessierten Kids bzw. deren Eltern können sich gerne unter E-Mail direkt beim Übungsleiter melden, der sich über reges Interesse sehr freut.

Endlich wieder Sport beim ASV Schlichten

Aufgrund der weiter sinkenden Inzidenzwerte im Rems-Murr-Kreis und dem Inkrafttreten der Öffnungsstufe 3 kann beim ASV Schlichten nach monatelangem Stillstand am 14. Juni 2021 endlich wieder mit dem Sportbetrieb begonnen werden. Die Schorndorfer Sporthallen und auch der vereinseigene ASV-Gymnastikraum dürfen wieder öffnen. Kontakt-Sportarten sind wieder erlaubt.

Die Nutzung der Sportstätten ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft, wie beispielsweise Hygiene- und Testkonzepte sowie die Dokumentationspflicht.

So sind alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr laut Corona-Verordnung Sport bereits vor Beginn der Sportstunde in geschlossenen Räumen dazu verpflichtet, gegenüber dem/der verantwortlichen Übungsleiter/-in entweder ein negatives Testergebnis vorzuweisen oder den Nachweis als „geimpft“ bzw. „genesen“ in geeigneter Form zu erbringen. Für Schülerinnen und Schüler gelten Sonderregelungen, deren negatives Testergebnis behält 60 Stunden Gültigkeit, wobei alle anderen Personen einen tagesaktuellen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen müssen.

Bei sportlichen Aktivitäten im Freien entfällt diese Testpflicht aktuell aufgrund eines stabilen Inzidenzwertes unter 35.

Kostenlose Corona-Schnelltests können über www.schnelltest-schorndorf.de gebucht und bei Britta Leuschner in der Schurwaldstraße 71 (ggü. Gaststätte Hirsch) in Schlichten durchgeführt werden. Der Test dauert nur wenige Minuten, das Testergebnis bekommt man auf Wunsch auch auf sein Mobiltelefon übermittelt.

Sportlerinnen und Sportler, die mit der Einhaltung der Hygiene-, Test- und Dokumentationsvorschriften gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung Sport nicht einverstanden sind, dürfen leider nicht am Sportbetrieb teilnehmen.

Trotz der doch sehr strengen Vorschriften hoffen die Verantwortlichen des ASV Schlichten, dass insbesondere auch bei den Sportvereinen bald wieder zur Normalität ohne große Einschränkungen übergegangen werden kann. Der Sport ist wichtig für die Bewegung und Erhaltung der Gesundheit.

Neue Corona-Verordnung Sport (9. Oktober)

Die aktuelle Corona-Verordnung Sport ist auf der Seite des Kultusministerium Baden Württemberg zu finden.

Neue Corona-Verordnung Sport

Die, ab 1. Juli 2020 gültige, „Corona-Verordnung Sport“ ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen „Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport“.

Mit dieser Verordnung sind weitere wesentliche Lockerungen verbunden, die uns erlauben, den kompletten Sportbetrieb beim ASV Schlichten ab nächster Woche wieder aufzunehmen.

Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Juli 2020 kurz zusammengefasst:

  • In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern durchgeführt werden.
  • Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
  • Bei Sportarten/Gruppen, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (bspw. Ringen, Tanzen …), sind in jedem Training bzw. jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind unter bestimmten Voraussetzungen auch im Breitensport in allen Sportarten wieder zulässig.
  • Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen bzw. Sportlern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in den Umkleiden und Duschen ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  • Die bisherigen Hygienevorschriften (Hände waschen/desinfizieren, Sportgeräte nach Gebrauch desinfizieren …) und Dokumentationspflichten (Anmeldung/Genehmigung der Sportgruppen, Führen und Übersenden von Teilnehmernachweisen an die Stadt Schorndorf …) sind weiterhin einzuhalten.

Restart Bewegungswelt

Liebe Bewegungswelt-Eltern und -Kinder,

nach dem tollen Bewegungswelt-Restart in den Pfingstferien wollen wir ab dem 15. Juni 2020 wieder mit dem „normalen“ Betrieb starten und beinahe zu unserem alten Stundenplan zurückkehren. Die Kinder, die in den Pfingstferien da waren, haben sich super an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten und hatten trotz der Einschränkungen viel Spaß. Hierfür möchten wir uns bei Ihnen und Ihren Kindern bedanken. Wir konnten ebenfalls viele Erfahrungen sammeln und freuen uns in den kommenden Wochen wieder Sport mit den Kindern machen zu können. 

Da die Erhaltung der Gesundheit jedoch nach wie vor an oberster Stelle steht, ist es uns wichtig, dass Sie sich detailliert über die vor Ort verpflichtend geltenden Bestimmungen (Rahmenbedingungen, Abstands- und Hygieneregeln, …) informieren und die Kinder zu deren strikten Einhaltung auffordern.

Wir bitten Sie diese Seite zu unterschreiben und unbedingt zur ersten Sporteinheit Ihres Kindes mitzubringen.

Organisatorisch haben wir geplant, dass alle Kinder zu ihren gewohnten Bewegungsweltzeiten kommen sollen. Es kann sein, dass sich die Zeit um 15min verschoben oder verkürzt hat, da wir für einen reibungslosen Ablauf Pausen zwischen den Einheiten einplanen müssen. Das entnehmen Sie bitte dem Stundenplan.

Die genauen Zeiten, Informationen zu den Abläufen und verpflichtend geltenden Bestimmungen finden Sie im Anhang.

Bitte lesen Sie das entsprechende Dokument zu Ihrer Gruppe (Schlichten) genau durch, beachten Sie die geänderten Uhrzeiten und bringen Sie die unterschriebene Seite zur ersten Stunde mit!

Diese Informationen werden in der kommenden Woche an alle Eltern verschickt. 

Wir freuen uns auf euch!

Heiko Paule

Leiter Bewegungswelt – SG Schorndorf

Trainingsbetrieb

Nachdem die Corona-Verordnung Sportstätten ab 2. Juni 2020 ihre Gültigkeit erlangt hat, wird auch der ASV Schlichten den Übungs- und Trainingsbetrieb in der Sporthalle des Bürgerzentrums Schlichten sowie im vereinseigenen Gymnastikraum unter strengen Auflagen nach den Pfingstferien wieder fortsetzen.

Einige Sportgruppen werden aber aufgrund der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen leider auch weiterhin noch pausieren müssen.

Die Auflagen stellen sich wie folgt dar:

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleibt weiter untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten, bei denen man sich im Raum bewegt, dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 m² zur Verfügung stehen.
  • Trainingseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 m² pro Person zur Verfügung steht. Eine Beschränkung auf zehn Personen besteht hier jedoch nicht.
  • Hochintensive Ausdauerbelastungen in geschlossenen Räumen sind untersagt.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Umkleiden und Duschräume bleiben gesperrt. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits zuhause umziehen. Toiletten können benutzt werden. Diese sind, falls sie die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht zulassen, zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Die öffentlichen und privaten Sportstätten müssen gewährleisten, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, insbesondere ausreichend Gelegenheiten zum Waschen der Hände und ausreichend Hygienemittel wie Seife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung stehen (alternativ Handdesinfektionsmittel). Außerdem muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
  • Benennung einer verantwortlichen Person (Übungsleiter/-in), die für die Einhaltung der Auflagen und Regeln im Rahmen der Übungseinheit verantwortlich ist.

Folgende Daten sind von der verantwortlichen Person (Übungsleiter/-in) für jede Übungseinheit zu erheben, für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen der Ortspolizeibehörde oder dem Gesundheitsamt auszuhändigen:

  1. Name und Vorname der Sportlerinnen/der Sportler,
  2. Datum sowie Beginn und Ende der Übungseinheit und
  3. Telefonnummer oder Adresse der Sportlerinnen und Sportler.

Die Sportlerinnen und Sportler dürfen die Übungseinheiten in den öffentlichen und privaten Sportstätten nur besuchen, wenn sie die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.